Untergruppe:
Das böhmische Lehen Gräfenberg
Titel Bestandsserie:
Tetzel'sche Dokumente über Gräfenberg
Signatur der Bohemica:
4, 6, 9, 10, 12, 14, 22, 23, 28, 29, 31, 33, 34, 35, 35a, 37, 37a, 37aa, 37/1, 37/2, 37/3, 37/4, 37/5, 37/6, 37/7, 37/8, 37/9, 37/10, 37/11, 37/15, 37/16, 37/17, 37/18, 37/19, 38, 41
Bohemica-Beschreibung:
Der Kaiser belehnt den Nürnberger Haller mit Gräfenberg und sagt ihm alle bisherigen Rechte, Freiheiten und Gewohnheiten zu. Weiterhin verleiht er allen Einwohnern Gräfenbergs Stadtrecht gleich den Städten jenseits des Böhmerwaldes, 1371 (Nr. 4). Das Ehepaar Heiden verkauft der Witwe des verstorbenen Tetzel ihren Anteil an Gräfenberg und Kemnath u.a., 1447 (Nr. 14). Der König von Böhmen belehnt die Nürnberger Tetzel mit dem halben Teil Gräfenbergs samt Zubehör, 1459 (Vidimus 1506, siehe Nr. 33). Der König von Böhmen bestätigt Haller und Tetzel die Hals- und Niedergerichtsbarkeit zu Gräfenberg, 1480 (Nr. 22). Der König von Böhmen belehnt die Tetzel mit ihrem halben Teil an Gräfenberg mit samt dem Gericht, Obrigkeit und Gerechtigkeit, Ungeld, Zoll und allem Zubehör, 1480 (Nr. 23). Der König von Böhmen gestattet Haller den Verkauf seines Vierteils an Stadt und Schloss samt Gericht, Obrigkeit, Ungeld, Zöllen und allen Zubehörungen an Tetzel, 1492 (Nr. 28). Haller verkauft Tetzel seinen Vierttteil an Stadt und Gericht mit allem Zubehör, der Hälfte am Schloss, seinen Zehntanteil in Kemnathen u.a., 1492 (Nr. 29). Der König von Böhmen belehnt Tetzel mit einem Anteil an Stadt, dem Gericht, Zoll, dem halben Schloss usw., 1496 (Nr. 31). Vidimus der Urkunde des Königs von Böhmen (Nr. 15a), dass in Familie Tetzel "Grefenbergk recht manlehen" ist, 1506 (Nr. 33). Der König von Böhmen gebietet dem Ehepaar Helchner und der Frau Müllner, sich jeden Anspruchs auf den Anteil der Brüder Tetzel an Burg und Stadt zu enthalten, 1506 (Nr. 35). Der König von Böhmen belehnt Tetzel mit seinem Drittelanteil an Stadt und Schloss und bestätigt zudem alle Freiheiten etc., 1506 (Inseriert in Vidimus 1508, siehe Nr. 37). Vidimus der Urkunde des Königs von Böhmen (siehe Nr. 35a), 1508 (Nr. 37). Der König von Böhmen etc. schreibt an Waltstromer wegen der geplanten Ordnung der böhmischen Lehen. Der Waldstromer wird nach Eger geladen bei Androhung des Lehenverlusts. Er habe seiner Pfarrkirche und anderen Kirchen an drei Sonntagen zu verkünden, dass jeder, welcher böhmische Lehen habe, sich auf den zu Eger gesetzten Tag persönlich einzufinden habe, 1512 (Nr. 37/8). Die verordneten Regenten, Herren und Ritterschaft des Königreichs Böhmen bitten alle Bürgermeister, geistliche und weltliche Kurfürsten, Fürsten etc. im Rechtsstreit zwischen den Gebrüdern Tetzel und den Frauen Helchner, Mulner sowie Ketzel (Tetzel?) um das Städtlein Greffenberg, dass dem Tetzel keinerlei Hilfe oder Beistand bei dessen ersuchter Einsetzung zuteil werde, bis man von Seiten der böhmischen Krone mit der kaiserlichen Majestät über die Sache zuvor verhandelt habe, 1518 (Nr. 37/19). Tetzel erteilt nach dem Tod des Königs von Böhmen dem Waltstromer Vollmacht zur stellvertretenden Belehnung mit Burg und Städtlein, 1517 (Nr. 38). Der König von Böhmen stimmt dem Testament des Tetzel zu, in dem dieser sein Schloss und Stadt den Markgrafen von Brandenburg vermacht, 1520 (Nr. 41, siehe auch Nr. 39-40). Entsprechend den hier aufgeführten Archivalien thematisieren auch die Nummern 6, 9, 10, 12, 34, 37a, 37aa, 37/1, 37/2, 37/3, 37/4, 37/5, 37/6, 37/7, 37/9, 37/10, 37/11, 37/15, 37/16, 37/17, 37/18 die Lehenschaft Gräfenbergs, wurden jedoch nicht ausführlich aufgenommen. Die Archivalien Nr. 37a bis 37/19 beinhalten vor allem den Rechtsstreit verschiedener Lehensträger um Gräfenberg.