Bestandsbezeichnung:
Hochstift Bamberg, Hospital St. Elisabeth zu Scheßlitz - B 136
Bestandsbeschreibung:
Bemerkungen zur Geschichte des Spitals St. Elisabeth Das Spital in Scheßlitz wurde durch Bischof Lamprecht von Brunn (1374-1398) gegründet. Der Stiftungsbrief trägt das Datum 14. August 1395 und nennt als Stiftungsintention „die Aufsammlung, Erziehung und Verpflegung von Durchreisenden, Gebrechlichen bzw. Kranken, sowie Armen des Hochstifts Bamberg. Der Bischof stattete das Spital mit umfangreichen Besitzungen aus seinem Privatvermögen sowie mit hochstiftischen Gütern aus. Die Stiftungsaufsicht ging, wie es die Gründungsurkunde festhielt, nach dem Tod des Stifters auf das Domkapitel Bamberg über, das jeweils einen Domherrn als Oberpfleger des Spitals stellte. Zu Beginn wird das auf zahlreiche Heilige gewidmete Spital vornehmlich als „Hl. Geist-Spital“ bezeichnet, spätestens im frühen 17. Jahrhundert dann als „Elisabethenspital“. Der Fonds für die Kapellenstiftung stammte von Sophia (?) von Truhendingen, deren Familie bis um 1390 noch die Herrschaft Giech/Scheßlitz gehörte. Nach späteren Quellen war das Spital „auf 16 Pfründen gestiftet“. Nach dem Dreißigjährigen Krieg waren nur 8 Pfründner im Spital, um 1745 waren es 13, 1776 18 Pfründner und schließlich zu Beginn der Säkularisation 23. Die Aufnahmekriterien und –verfahren zeigen, dass das Spital in der Frühen Neuzeit zur Pfründneranstalt mutiert war, in das man sich mit Geld, Wohnungseinrichtung und Erbteil einkaufen musste. Zugleich diente es aber weiter als Sozialasyl für Arme und Gebrechliche, die unendgeldlich in das Spital kamen. Neben den inneren Pfründnern gab es auch sog. äußere Pfründner, die zu Hause wohnten, aber mit den im Spital üblichen Geldzuwendungenbedacht wurden. In der Säkularisation kam es zunächst zum Einzug sämtlichen Grundbesitzes, soweit dieser volles Eigentum der Stiftung war. § 65 des Reichsdeputationshauptschlusses bestimmte aber, dass fromme und milde Stiftungen wie Privateigentum zu behandeln seien. Sie blieben also erhalten; das Spitalleben ging ungerührt weiter. Allerdings wurde die Kapelle säkularisiert und die Aufsicht verstaatlicht. Sie wurde von der Regierung von Oberfranken bzw. deren Vorgängerbehörden wahrgenommen. Es bestand in Scheßlitz ab 1807 eine kgl. bayerische Allgemeine Spitaladministration (vgl. Bestand Rep. K 501) und ab 1822/23 eine kgl. bayerische Hospitalstiftungsadministration (vgl. Bestand Rep. K 500). Die vorliegenden Urkunden, Amts- und Geschäftsbücher, Akten und Rechnungen gelangten zum Großteil mit den Abgaben der Hospitalstiftungsadministration Scheßlitz von 1905 und vor allem 1925 an das Kreis- und spätere Staatsarchiv Bamberg.