Státní okresní archiv Tábor

Archiv

Státní okresní archiv Tábor
Na Parkánech 1623
390 01 Tábor

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E–mail: posta@ta.ceskearchivy.cz
web: http://www.ceskearchivy.cz/statni-okresni-archivy/tabor/soka-tabor-uvod

Der räumliche Geltungsbereich des Archivs bezieht sich auf das Gebiet des Kreises Tabor.

Kurze Geschichte

Der Beginn der Pflege der historischen Archive der Städte und Gemeinden des Bezirks von Tabor wurde anfangs den Beamten, die die Agenden verwalteten oder über ihre Deponierung und weitere Nutzung entschieden, anvertraut. In den Städten Tabor und Soběslav/Sobieslau gibt es Informationen zur systematischen Sortierung von Schriftsachen gemäß einem gewissen Schema, sowie zur Anordnung des Archivs und der Existenz primärer Inventare. In den Stadtzentren wurde dank einer angemessenen Pflege ein entsprechender Teil der durch die Amtstätigkeit entstandenen Schriftsachen erhalten, obwohl diese Amtstätigkeit in vielen Fällen durch Kriegsereignisse oder grobem Eingriff von lokalen Selbstverwaltungen gestört wurde. Eben diese Entscheidung führte zum dauerhaften Verlust von Informationen über das politische, gesellschaftliche und wirtschaftliche Leben an einem konkreten Standort.

Die Entwicklung der Archive kann man in mehrere Perioden unterteilen. Die erste Periode ist auf die früheste Zeit bis zum Jahre 1848, als die Städte ihre Rechte und Privilegien schützten und mit angemessener Sorgfalt für die Amtsordnung sorgten, begrenzt.

Die zweite Periode beginnt im Jahre 1848 und dauert bis zum Jahr 1878. In Tabor kann man einen gewissen Niedergang, der von den gesellschaftlichen Veränderungen ausging, verzeichnen. Es kommt zu einer willkürlichen Zerstörung von historischen Dokumenten mit Zustimmung und Unterstützung des Stadtrates. Nach dem Jahr 1852 wurde in Sobieslau dem Schriftgut eine größere Aufmerksamkeit gewidmet, trotzdem wurden einige Dokumente an Händler für die Verpackung von Waren verkauft.

Die dritte Periode ist durch die Jahre 1878 bis 1952 definiert, als es unter der Aufsicht undVerwaltung des Stadtmuseums in Tabor zum ersten Mal dank dem Historiker August Sedláček zu einer konzentrierten Pflege des Archivguts kommt. Später wurden die Bemühungen durch das Desinteresse an seiner weiteren Nutzung erstickt. Das Archiv wurde von der Registratur abgetrennt und neue Akquisitionen in dem Rathausturm oder den anderen Räumen des Rathauses deponiert. Im Sobieslau blieb das Archiv ohne Pflege und Aufsicht, was zu Verlusten führte. Im Jahre 1887 wurden die Dokumente wieder sortiert, verzeichnet und in den für das Archiv bestimmten Räumen deponiert. Im Jahre 1926 wurde das Archiv ins Museum umgeräumt, wo es seit 1949 weiterhin von dem Stadtarchivarverwaltet wurde. Im Jahre 1952 wurde das Stadtarchiv zum Kreisarchiv.

Die vierte Etappe der Entwicklung des Archivs wurde mit der Annahme der Regierungsverordnung Nr. 29/1954 Ges.Slg. über das Archivwesen begonnen, auch wennbereits im Jahre 1953 das Stadtarchiv von Tabor zum Kreisarchiv geworden war. Die Aufgabe des Archivwesens war, den politischen, wissenschaftlichen, kulturell aufklärenden Bedürfnissen zu dienen, und das Archiv wurde an ein einheitlich gebildetes Netzwerk von Archiven unter der Leitung des Innenministeriums angeschlossen. An das Archiv von Tabor wurden das Stadtarchiv in Bechyně/Bechin, das Stadtarchiv in Mladá Vožice/Jung Woschitz angeschlossen. Nach 1959 wurden das Stadtarchiv in Chýnov/Chejnow und das Lokalarchiv in Jistebnice/Gistebnitz und Ratibořské Hory übernommen. In Folge der räumlichen-administrativen Neuordnung, der eine Veränderung in der durch das Gesetz Nr. 36/1960 Ges. Slg. über die Raumgliederung des Staates definierte Raumordnung vorausging, aufgrund welcher neue Kreise und Bezirke definiert wurden. Zum 1. Juli 1960 wurde die administrative Neuordnung realisiert, in deren Folge die bestehenden Bezirksarchive von Tabor und Sobieslau erloschen und ein neues Kreisarchiv in Tabor, dessen Verwaltungsbereich durch die Grenzen des neuen Kreises abgegrenzt wurde,entstand. Die Lagermöglichkeiten wurden völlig ausgeschöpft und die Ersatzlösungen waren nicht in allen Fällen ausreichend. Eine deutliche Veränderung in der Organisation des Archivwesens war die Verabschiedung des Gesetzes Nr. 97/1974 Ges.Slg. über das Archivwesen. Das Gesetz erklärte grundlegende Begriffe, definierte Grundrechte und -Pflichten von Behörden, Organisationen und Bürgern im Zusammenhang mit der Anwendung des Gesetzes, grenzte die Struktur von Archiven und ihre Kompetenzen sowie Aufgaben ab, modifizierte Regeln für die Erstellung des Einheitlichen Archivbestandes ohne Rücksicht auf Herkunft oder Eigentum, definierte, was für Archivgut gehalten wird, legte das als Kulturdenkmal anerkannte und zum Nationalen Kulturdenkmal erklärte Archivgut fest, definierte Maßnahme zur Sicherstellung eines erhöhten Schutzes von Archivgut, modifizierte das Einsehen in Dokumente. Die Verstärkung der Stellung der Archive wurde im Bereich der vorarchivalischen Pflege der Schriftsachen bei den Urhebern abgegrenzt. Das Gesetz setzte zum ersten Mal Sanktionen für Verstöße gegen Rechtsvorschriften fest. Urheber aus den Reihen von staatlichen Behörden, Organisationen wurden mit der professionellen Verwaltung von Dokumenten, der Durchführung von regelmäßigen Skartierungsverfahren und der anschließenden Übermittlung von Archivgut in das entsprechende Archiv beauftragt. Auf Grund des Gesetzes gelangte das Archivgut somit unter den Schutz der staatlichen Pflege. Das Archiv wurde in diesem und dem anschließenden Zeitraum häufigen Umzügen von Archivgut in ungeeignete und unzureichende Ersatzräume ausgesetzt. Am Ende dieser Periode war das Archiv nicht mehr in der Lage, das ausgewählte Archivgut in die permanente Pflege zu übernehmen, weil die Magazine völlig überfüllt waren.

Die fünfte Periode ist durch ihre gesellschaftlichen Veränderungen gekennzeichnet. Diese Veränderungen mündeten in die Verabschiedung des Gesetzes Nr. Ges.Slg. über Kreisämter, Regelung ihres Geltungsbereichs und einige andere damit zusammenhängende Maßnahmen. Durch dieses Gesetz wurde mit der Transformation der öffentlichen Verwaltung begonnen. Kreisarchive wurden zur Facheinrichtung des neu konstituierten Kreisamtes. Durch das Inkrafttreten des Gesetzes verwendete das Archiv den NamenStaatliches Kreisarchiv Tabor. Durch das Gesetz Nr. 343/1992 Ges.Slg., aufgrund dessen das Gesetz Nr. 97/1974 Ges.Slg. über das Archivwesen geändert und vervollständigt wird, wurden die Pflichten für die betreffenden staatlichen Behörden, Gemeinden und juristischen und natürlichen Personen, die eine unternehmerische Tätigkeit ausüben, definiert. Zum ersten Mal seit 1918 nahmen die Archive an der Ausübung der staatlichen Verwaltung in den begrenzten Bereichen – in Form von Aufsicht über die Schriftgutverwaltung, der Aussortierung von Dokumenten im Skartierungsverfahren, durch die Auswahl von Archivgut, die Suche, die Überprüfung und die Bearbeitung von amtlichen Dokumenten und Durchführung des Verwaltungsverfahrens teil. Durch die Verabschiedung des Gesetzes Nr. 320/2002 Ges.Slg., über die Änderung und Aufhebung einiger Gesetze im Zusammenhang mit der Beendigung der Tätigkeit der Bezirksämter wurde das Archiv von Tabor im Rahmen der Umstrukturierung der öffentlichen Verwaltung vom 1. August 2002 der Verwaltung des Staatlichen Gebietsarchivs in Třeboň/Wittingau, dessen innere Organisationseinheit es wurde, zugeordnet. Im Jahre 2000 wurden die Arbeiten an der Rekonstruktion des Gebäudes Konskriptionsnummer 1623 aufgenommen, die Ende des Jahres 2002 durch die Übergabe des neuen Gebäudes für die Zwecke des Archivs abgeschlossen wurden. Im folgenden Jahr erfolgte der Umzug des Archivs in das angepasste Objekt, und zwar mit Beginn im Februar und Beendung im Juni des folgenden Jahres.

Auf die neu geschaffenen sozialen Bedingungen reagierte die Jurisdiktion Nr. 499/2004 Ges.Slg. mit dem Gesetz über das Archivwesen und die Schriftgutverwaltung sowie die Änderung einiger Gesetze, durch welche die Neuordnung des staatlichen Archivnetzwerkes in dem abgegrenzten räumlichen Geltungsbereich durchgeführt wurden. Durch dieses Gesetz wurden die Regeln für die Ausübung der staatlichen Verwaltung und der Pflege des Archivguts, die einheitlichen Modifikationen der Ausübung der Schriftgutverwaltung bestimmt. Das Gesetz regelt den Schutz persönlicher Daten in Übereinstimmung mit dem europäischen Recht.

Archivbestände (Allgemeine Übersicht)

Vertikale Reiter

Veröffentlichungen über das Archiv

Archiv města Tábor, 1406–1945, NAD 147, čes., lat., něm., přístupný, 22. 12. 2010, AP 973, ič. 13: zde popis

Archiv města Soběslav, 1371–1945, NAD 240, čes., lat., něm., částečně přístupný, 1. 8. 2011, AP 38, 39, ič. 5: zde popis

Archiv města Jistebnice, 1388–1945, NAD 489, čes., něm., přístupný, AP 76, ič. 5: zde popis

Cech ševců Veselí nad Lužnicí, 1650–1885, NAD 325, čes., něm., přístupný, AP 443, ič. 1

Sbírka map a plánů, 1572–1991, NAD 1233, čes., něm., lat., přístupný, AP 202, ič. 237: zde popis.